AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Larissa Gleich – Beratung & Organisation

1. GEGENSTAND DES VERTRAGES

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge über Leistungen von Larissa Gleich – Beratung & Organisation, nachfolgend „Larissa Gleich“ oder „Auftragnehmer“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie von Larissa Gleich vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Larissa Gleich und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von Larissa Gleich ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.5 Larissa Gleich erbringt Beratungsleistungen, hauptsächlich aus den Bereichen Einkauf, Handel und Nachhaltigkeit sowie Business Development und Gründung. Die detaillierte Beschreibung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Angeboten, Projektverträgen und Auftragsunterlagen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Larissa Gleich.

1.6 Grundlage für die Leistungen von Larissa Gleich und Vertragsbestandteil sind die schriftlichen Auftragsunterlagen zum jeweiligen Projekt. Wird der Auftrag, bzw. das Briefing, mündlich erteilt, so wird der entsprechende Kontaktbericht und entsprechende Emails zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

1.6 Die Angebote von Larissa Gleich sind freibleibend und unverbindlich bis zum schriftlichen Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von Larissa Gleich zustande.

1.7 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Leistung und Lieferung durch Larissa Gleich zu erklären.

2. PFLICHTEN DES KUNDEN

2.1. Der Kunde hat Larissa Gleich alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten und Unterlagen und Spezifikationen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, sowie alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu erbringen. Der Kunde nennt Larissa Gleich zu Beginn der Vertragsabwicklung einen Ansprechpartner, der dafür Sorge trägt, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten während der gesamten Projektlaufzeit nachkommt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass alle übergegebenen Informationen akkurat und vollständig sind als Basis für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden.

2.2 Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall wird Larissa Gleich von der Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. Larissa Gleich hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.

2.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Erfüllung des Vertragszwecks gelieferten Informationen, Daten und Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt Larissa Gleich insoweit von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.

2.4 Sofern der Kunde Inhalte liefert, die in die Leistungen von Larissa Gleich integriert werden sollen, erfolgt die Bereitstellung der Inhalte in elektronisch verwertbarer Form. Sofern die Vorlagen in anderen Dateiformaten als von Larissa Gleich vorab mitgeteilt geliefert werden, sind etwaige Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.

3. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

3.1. Die Urheberrechte an den vom Larissa Gleich und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Kunde während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

3.2 Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt den Larissa Gleich zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

3.3 Nutzungen, die zeitlich, räumlich und inhaltlich über die Nutzung nach dem Zweck des Vertrages hinausgehen, werden nicht eingeräumt und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede gegen zusätzliche angemessene Vergütung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Larissa Gleich.

3.4 Insbesondere erwirbt der Kunde nicht das Recht zur Weiterübertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte. Eine solche Weiterübertragung bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Larissa Gleich und ist gesondert zu honorieren.

3.5 Die Leistungsergebnisse von Larissa Gleich dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen bedarf der Zustimmung von Larissa Gleich.

3.6 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 3.1 , 3.2, 3.3, 3.4 oder 3.5 steht Larissa Gleich unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche ein angemessenes (branchenübliches) Honorar als fiktive Lizenz zu.

3.7 Über den Umfang der Nutzung steht Larissa Gleich ein Auskunftsanspruch zu.

4. VERGÜTUNG

4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Larissa Gleich ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum als einen Monat, so kann Larissa Gleich dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Larissa Gleich verfügbar sein. Ebenfalls ist Larissa Gleich zur Geltendmachung von Vorschüssen berechtigt, sofern dieses zur Deckung ihres Aufwandes notwendig ist.

4.3. Bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen von Aufträgen durch den Kunden über den ursprünglich vereinbarten Umfang, werden Larissa Gleich alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt sowie die etwaigen zusätzlichen Leistungen von Larissa Gleich über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus erstattet (Nachhonorierung). In einem solchen Fall wird Larissa Gleich den Kunden vorab darüber informieren. Die Höhe der Nachhonorierung bemisst sich an der vertraglichen Vergütung.

4.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Kundes liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

4.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

4.6 Larissa Gleich ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Larissa Gleich ausdrücklich einverstanden.

5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

5.1 Larissa Gleich haftet dem Kunden für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbare Fehler beschränkt. Der Larissa Gleich haftet dem Kunde für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Die Haftung für höhere Gewalt sowie für Bagatellschäden sind ausgeschlossen.

5.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit gerichtlich geltend gemacht werden.

5.3 Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

5.4 Sofern der Larissa Gleich das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Larissa Gleich diese Ansprüche an den Kunde ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

5.5 Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von Larissa Gleich erarbeiteten und im Auftrag des Kunden durchgeführten Maßnahmen und sonstigen Leistungsergebnisse trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Ergebnisse und Maßnahmen gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Handelsgesetze oder öffentlich-rechtlichen Normen verstoßen. Der Kunde hält Larissa Gleich insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.

5.6 Larissa Gleich haftet nicht für die Inhalte der Maßnahmen, insbesondere enthaltene Sachaussagen und auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Ergebnisse.

5.7 Der Larissa Gleich ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Kunde hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

5.8 Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

6. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, etwaige anfallende Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von Larissa Gleich verauslagt, hat der Kunde diese Larissa Gleich zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

7. LEISTUNGEN DRITTER

7.1 Larissa Gleich ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse sind vom Kunden zu tragen bzw. Larissa Gleich zu erstatten, wenn diese die Kosten verauslagt hat.

8. SALVATORISCHE KLAUSEL

Verweis auf §306 BGB:

  1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

9. GEHEIMHALTUNG/ DATENSCHUTZ

9.1 Der Larissa Gleich verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.

9.2 Des Weiteren verpflichtet sich Larissa Gleich über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Kunden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Larissa Gleich ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.5 Der Larissa Gleich ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu speichern und zu verarbeiten. Der Kunde leistet Larissa Gleich Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihre Rechte sind auf der Seite „Datenschutz“ zu finden.

(10. entfällt)

11. KENNZEICHNUNG UND WERBUNG

11. 1 Larissa Gleich darf die von ihr erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und für eigene Werbung auf ihre im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen hinweisen.
Ebenso darf Larissa Gleich den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen und diese (auch im Internet) veröffentlichen. Ferner darf Larissa Gleich Hyperlinks zu den Seiten des Kunden in den eigenen Internet-Auftritt integrieren. Larissa Gleich ist auch berechtigt, Informationen zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen für Werbezwecke zu verwenden.

11.2 Der Kunde räumt Larissa Gleich zum Zwecke der Eigendarstellung in allen Medien die Nutzungsrechte an etwaigen Kennzeichen wie z.B. Marken oder urheberrechtlichen Werken wie Texte, Bilder, Logos etc. ein.

11.3 Die Rechte nach 11.1. und 11.2 gelten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort, es sei denn der Kunde widerspricht dem ausdrücklich. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden hierfür nicht zu.

12. EIGENTUMSRECHT UND EIGENTUMSVORBEHALT

12.1 Larissa Gleich behält das Eigentumsrecht an allen Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten, Negativen, Vorlagen, Modellen, Entwurfsoriginalen, Software und ähnlichen Leistungsergebnissen. Der Kunde erwirbt jedoch ein Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.

12.2 Der Kunde hat Originale nach Beendigung des Vertrages auf Verlangen von Larissa Gleich auf seine Rechnung zurückzusenden.

12.3 Erfolgt die Übergabe nach dem Vertragszweck zur Übereignung (z.B. gedrucktes Material), so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Larissa Gleich.

13. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNGSFRISTEN

13.1 Der jeweilige Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag oder in den Auftragsunterlagen genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Ist in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, so endet der Vertrag nach Beendigung des Auftrages bzw. Lieferung der Leistungsergebnisse oder Endabnahme. Die Vergütungsansprüche richten sich nach Ziffer 4 dieser Regelungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

14. ANSPRÜCHE & WEITERE VEREINBARUNGEN

14.1. DER KUNDE IST NICHT DAZU BERECHTIGT, ANSPRÜCHE AUS DEM VERTRAG ABZUTRETEN.

14.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

14.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

14.2 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

(Stand: Juni 2022)